Neuburg: Abkochgebot von Trinkwasser, es wird wieder gechlort

Weil in einem Neuburger Altenheim Keime im Trinkwasser gefunden wurden, gilt ab sofort wieder einmal Abkochgebot. Das Wasser soll, wenn nicht abgekocht, weder zum Verzehr noch zur Körperpflege wie Duschen und Baden verwendet werden. Betroffen ist die Wasserversorgung aus dem Versorgungsgebiet Sehensander Forst. Dies betrifft die Kernstadt Neuburg, sowie die Gemeinde Oberhausen. Ausgenommen sind Teile von Heinrichsheim, gesamt Fleischnershausen, Zell, Bruck, Maxweiler, Marienheim und Rödenhof. Diese Gebiete werden von der Arnbach-Gruppe versorgt. Ebenfalls nicht betroffen ist das Versorgungsgebiet der Stadtwerke in Bittenbrunn, Laisacker und Gietlhausen, sowie Bergen. Im Ortsteil Joshofen sind die Menschen betroffen, die ihr Wasser von den Stadtwerken Neuburg beziehen, in Ballersdorf ist nur ein Straßenzug betroffen. Tipps:
Das Wasser soll einmal für 10 Minuten sprudelnd aufgekocht und langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Kaffeeautomaten erhitzen das Wasser nicht ausreichend, bzw. kochen das Wasser nicht die erforderlichen 10 Minuten ab. Für die Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ist das Trinkwasser aus der Leitung ohne Einschränkung nutzbar.
Lebensmittelverarbeitende Unternehmen sind auch betroffen z.B. Bäcker, Metzger, Brauereien und natürlich Gaststätten aller Art.
Neben dem sofortigen Abkochgebot hat das Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen auch die umgehende Chlorung des Trinkwassernetzes der Stadtwerke angeordnet. Die Vorbereitungen für die Chlorung sind am Laufen, geplant ist mit der Chlorung des Trinkwassernetzes heute Mittag zu beginnen. Bis die Chlorung das gesamte Leitungsnetz in ausreichender Konzentration erfasst hat und wirkt, können 5-7 Tage vergehen. Bis dahin gelten die Vorgaben des Gesundheitsamtes im Neuburg-Schrobenhausen.
Die Stadtwerke Neuburg an der Donau sind unter der Tel.: 08431/509-0 für alle Fragen zur öffentlichen Betroffenheit zu erreichen.