Ein Firmeninhaber aus Ingolstadt ist vom Amtsgericht Augsburg zu einer viertel Million Euro Strafe verurteilt worden. Eine Kontrolle des Zolls in Sachen Mindestlohn hatte ergeben, dass der Mann innerhalb von vier Jahren seinen überwiegend aus Bulgarien stammenden Angestellten zu wenig gezahlt hatte. Sie sollen teilweise nur zwischen fünf und sieben Euro pro Stunde bekommen haben. Eine Überprüfung hatte ergeben, dass den Mitarbeitern so über 400.000 Euro zu wenig ausgezahlt worden waren. Gegen einen Bußgeldbescheid des Zolls legte der Einzelhändler Einspruch ein, deshalb landete der Fall jetzt vor Gericht. Dort räumte der Ingolstädter die Ordnungswidrigkeit ein. Er sei wegen des schnellen Wachstums seiner Firma und mangelnder Ausbildung überfordert gewesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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