Eine ehemalige AfD-Funktionärin aus Manching soll im April in einem Online-Video zum Sturz der Bundesregierung aufgerufen haben. Dennoch wird es nun doch nicht zu einer Anklage wegen Verunglimpfung von Verfassungsorganen kommen. Der Grund: Das Bundeskanzleramt hat laut der Staatsanwaltschaft München I keine Strafermächtigung erteilt. Die wäre allerdings nötig gewesen. Die weiteren Straftatbestände der Beleidigung und Verleumdung sind allerdings nicht vom Tisch. Der Vorgang geht somit zurück an die Ingolstädter Staatsanwaltschaft, ist dort aber laut Donaukurier noch nicht eingegangen.
Das könnte Sie auch interessieren
Landratsamt PAF
20. Apr. 2024
Naturschutzprogramm kostet 1,2 Millionen
Eine möglichst schonende Bewirtschaftung durch Bauern ist das Ziel des …
Foto: Friedl / Stadt IN
20. Apr. 2024
Peringer-Medaille für Petra Willner und Bruder Martin
Petra Willner und Bruder Martin werden von der Stadt Ingolstadt mit der …
20. Apr. 2024
Einbrüche in Wertstoffhöfe
Einbrecher hatten die Wertstoffhöfe in Vohburg und Geisenfeld im Visier. Wie …
Foto: IG Metall IN
20. Apr. 2024
IG Metall Vertreter mit großer Mehrheit wiedergewählt
Die IG Metall Ingolstadt steht hinter ihren beiden Geschäftsführern Carlos Gil …