Vor dem Landgericht Ingolstadt ist ein brisanter Prozess zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der 49-Jährige die geistige Behinderung eines zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Mädchens schamlos ausgenutzt hatte. Die Kammer glaubte an die Aussagen des Opfers, demnach sei es in zwei Fällen zwar nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen.
Trotzdem reichten sexuellen Handlungen für die Verurteilung zur langen Gefängnisstrafe aus, der Mann kann nun Revision einlegen.