Kösching: Bürgerbegehren ist zulässig

Das Bürgerbegehren zum geplanten Heizkraftwerk in Kösching ist zulässig. Die Rechtsaufsicht des Landratsamts Eichstätt gab zum Beschluss des Marktgemeinderats jetzt grünes Licht. Damit dürfen die Köschinger am 16. Mai beim Bürgerentscheid über das Holzheizkraftwerk abstimmen. Wie berichtet hatte der Betreiber des geplanten Projekts das Landratsamt wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses eingeschaltet.