Ein tödlicher Verkehrsunfall auf der A9 bei Ingolstadt muss laut DK Online vor dem Landgericht erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe hatte das bereits gefällte Urteil gegen den Angeklagten aufgehoben und dem Revisionsantrag der Verteidiger stattgegeben. Das Ingolstädter Landgericht hatte den Mann zunächst zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Senat bemängelt nun aber die Argumentation des Landgerichts. Ein Termin zum Auftakt des Revisionsprozesses ist noch nicht bekannt.
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