Eine Ingolstädter Innenstadt-Wirtin hat in zwei Fällen gegen die Coronabestimmungen verstoßen. Jetzt muss sie laut Beschluss des Amtsgerichts 2.000 Euro zahlen. Im Oktober hatte sie mehr Personen als erlaubt bedient, im vergangenen August seien in ihrer Gastwirtschaft die Mindestabstände nicht eingehalten worden. Insgesamt wäre ein Bußgeld von 4.500 Euro fällig gewesen. Dagegen legte sie Einspruch ein. Der Richter drückte jetzt die Geldstrafe auf 2.000 Euro. Als Begründung nannte er die erheblichen Einbußen der Wirtin in der Pandemie.
Das könnte Sie auch interessieren
nanuvision - Fotolia.com
30. Okt.. 2025
Brandstifter unterwegs
In der vergangenen Nacht ist in Wettstetten ein Feuer an einem freistehenden …
Foto: FC Ingolstadt 04
30. Okt.. 2025
Morgen auswärts bei Viktoria Köln
Während andere als Gespenster von Tür zu Tür gehen, ist der FC Ingolstadt …
Foto: bayern innovativ
30. Okt.. 2025
Wirtschaftsreferat wird in die IFG eingegliedert
Die Stadt Ingolstadt steht vor großen wirtschaftlichen und finanziellen …