Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei Audi abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) genutzt werden. Wie die Zivilkammer heute entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, dass Urteil mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. Weitere Rechtsmittel schließe er nicht aus.
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