Ingolstadt: Biergärten ab Montag!

Weil in Ingolstadt die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegt, gelten ab Sonntag Lockerungen. Außengastronomie, Theater, Museen und co. müssen allerdings beantragt werden und treten damit frühestens Montag in Kraft. Außerdem fällt dann die nächtliche Ausgangssperre weg, es gibt beim Einkaufen wieder „Click and Meet“ ohne Test und Präsenzunterricht an Schulen.
Hier  die weiteren Regelungen:

Fitnessstudios sind von den Öffnungsschritten nach Vorgabe der zuständigen Ministerien nicht umfasst und bleiben daher geschlossen
Märkte bleiben unverändert untersagt: § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 der 12. BayIfSMV

Märkte sind untersagt. Ausgenommen ist nur der Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen und Blumen.” Neben der 12. BayIfSMV fußt dies auf den ausdrücklichen Vorgaben der zuständigen Ministerien (Gesundheitsministerium und Wirtschaftsministerium), die Märkte einschließlich Floh-, Trödel-, Handwerks- und Kunstmärkte lediglich für den Lebensmittelverkauf sowie für Pflanzen und Blumen erlauben. Der Verkauf von Waren, der über dieses Sortiment hinausgeht, ist dabei untersagt.

Gastronomie: Zunächst weiter nur to-go (Bei Genehmigung durch den Freistaat ab Montag Außengastronomie), § 13 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV

“Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.”

Nachdem die Inzidenz von 100 unterschritten wird, ist mangels Ausgangssperre auch der Verkauf von mitnahmefähigen Speisen und Getränken im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr wieder erlaubt.

Schulen: Präsenzunterricht bei Einhaltung des Mindestabstandes oder Wechselunterricht

Aufgrund der Abiturprüfungen kann es infolge der für die Schulen zwingend vorgegebenen Hygienekonzepte des Kultusministeriums in den Schulen zu abweichenden Regelungen kommen – die jeweilige Schule wird gesondert darüber informieren.

Maskenpflicht und Alkoholverbot

Die örtlichen Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot bleiben unverändert bestehen.