Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben, deshalb ist ein 54-Jähriger zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht schickt den Mann für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Richter war davon überzeugt, dass der 54-Jährige in Tötungsabsicht gehandelt hat. Der Angeklagte hatte in der Vergangenheit bereits einen Geschäftspartner erwürgt und saß deswegen fast 20 Jahre hinter Gittern. Dennoch wurde die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung abgelehnt.
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