Herbst – Rechte und Pflichten

Es herbstelt gewaltig und die Natur kommt langsam zur Ruhe. Umso mehr gibt es aufzuräumen. Laub muss gekehrt werden, Pflanzen vor der Kälte geschützt und alles mögliche im Garten noch geschnitten und aufgeräumt werden. Was ist erlaubt und was nicht? Hier erfahren Sie es.

 

Laub, wo muss es entfernt werden?

Wie im Winter beim Schneeschippen müssen die Gehwege freigehalten werden, das müssen die Hausbesitzer oder Eigentümer erledigen. Auf öffentlichen Straßen oder Fahrradwegen sind die Kommunen zuständig.

Wie und Wann?

Also man muss nicht rund um die Uhr den Gehweg sauber halten. In der Regel gelten normale Zeiten. Montag bis Samstag von 07 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Es ist auch nicht notwendig, jedes einzelne Blatt aufzusammeln. Man muss handeln, sobald es rutschig wird, zum Beispiel, wenn da eine geschlossene Laubschicht ist, die Blätter nass sind oder wenn die Nacht frostig war.

Heikles Thema: Wann und wo darf ich eigentlich den Laubbläser verwenden?

Über den Sinn von Laubbläsern kann man sich streiten, aber er ist in erster Linie mal laut. Und das stört natürlich Nachbarn und Anwohner. Deshalb gibt es Regeln. An Werktagen darf der Laubbläser grundsätzlich nur zwischen 09 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr eingeschaltet werden, an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht. Kommunen können noch zusätzliche Ruhezeiten festlegen.
Übrigens: Ein Laubbläser darf nur benutzt werden, wenn ein Anlass besteht.
Also im Klartext, nur wenn auch wirklich Blätter rumliegen.

Hecken- Baumschnitt, geht das jetzt?

Ja, das ist ab 1. Oktober wieder uneingeschränkt möglich. Von 1.März bis 30. September gilt ja ein allgemeines Heckenschnittverbot, um die Natur zu schonen, unter anderem auch Gelege von Vögeln. Das ist jetzt vorbei, die Heckenschere darf gezückt werden. Das gilt für Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze.

Dürfen Gartenabfälle verbrannt werden?

Nein, das ist grundsätzlich verboten. Grünabfälle aus dem Privatgarten müssen entweder kompostiert werden oder zum entsprechenden Bauhof gebracht werden. Ein Herbstfeuer, auch im eigenen Garten, ist nicht erlaubt.

Wann darf man jetzt grundsätzlich im Garten arbeiten?

Kommt drauf an: Bei Haus- und Gartenarbeiten mit lärmenden Maschinen müssen die jeweiligen Verordnungen eingehalten werden. Die sollte man normalerweise im Infoblatt der Kommunen oder online nachlesen können. Alles andere ist natürlich erlaubt, der Garten braucht ja jetzt schließlich noch mal die richtige Pflege vor dem Winter.