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Haftstrafe nach „Love Scam“

Vor dem Amtsgericht Neuburg ist ein Mann wegen Love-Scamming zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der 26-Jährige wandert für eineinhalb Jahre hinter Gitter. Er hatte von Frauen 15.600 Euro kassiert und an Hintermänner der Betrugsmasche verteilt. Damit lag ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vor. Beim Love-Scamming überreden Gauner meist alleinstehende Menschen zur Zahlung von teils hohen Geldbeträgen.