© © apops - Fotolia.com

Haftstrafe für Einbrecher

Das Schöffengericht in Neuburg hat für einen Einbrecher die Höchststrafe verhängt. Der 29-jährige Schrobenhausener muss für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts unter anderem zwei Mal Autos und Kennzeichen gestohlen, Tankstellen betrogen und Polizeibeamte beleidigt. Mit einem erbeuteten Fahrzeug hatte er mit 2,4 Promille Alkohol im Blut und ohne Führerschein einen Unfall verursacht, der Wagen war ausgebrannt.