Beim Doppelgängerinnen-Mord Prozess am Ingolstädter Landgericht ist jetzt ein forensisches Gutachten vorgestellt worden. Da der Angeklagte ein Treffen mit der Psychiaterin abgelehnt hatte, musste sie dessen Profil mit Hilfe von Aussagen aus Akten vergangener Jugendverfahren sowie ihren Beobachtungen während des Prozesses erstellen. Sie sieht bei dem mutmaßlichen Mörder keinerlei Hinweise auf eine Intelligenzminderung, Schizophrenie oder eine Persönlichkeitsstörung. Die Verteidiger haben gestern außerdem einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht eingereicht – damit wird sich nun ein am Prozess unbeteiligter Richter befassen müssen.
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