Einbruch – mit DNA-Spuren überführt

Dreieinhalb Jahre Haft: Dieses Urteil ist vor dem Amtsgericht Neuburg in einem Einbruchsfall in Klingsmoos gesprochen. Demnach war dort vor einem Jahr ein 43-jähriger Pole mit einem Komplizen in ein Einfamilienhaus eingestiegen. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Allerdings wurde an dem Stein, mit dem die Fensterscheibe des Hauses eingeschmissen worden war, die DNA des Mannes gefunden. Nachdem der Jurastein aus der Gartenmauer des Hause stammte, war für das Gericht damit die Sache klar. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, es können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Der Stein wurde übrigens nach der Spurensicherung wieder in die Mauer eingesetzt.