Corona und Kirche

Dort, wo Maskenpflicht besteht, sind auch im kirchlichen Umfeld FFP2-Masken zu tragen.
Daran erinnert der Eichstätter Generalvikar Pater Michael Huber in einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Eichstätt. Huber reagiert damit auf zahlreiche Anfragen, die das Bischöfliche Ordinariat in den letzten Tagen erreicht haben. Auch der Eichstätter Domkapellmeister und Diözesanmusikdirektor Manfred Faig stellt in einem Schreiben an die Kirchenmusikerinnen und -musiker die derzeit geltenden Regelungen dar.

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) wurde demnach bis zum 24. November verlängert. Diese sieht vor, dass grundsätzlich in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen sei. Seit die sogenannte Corona-Ampel auf Gelb gestellt wurde, genügt eine medizinische Maske nicht mehr, sondern ist mindestens eine FFP2-Maske erforderlich. Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag. Diese müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Jüngere sind ganz befreit.

Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Gottesdienstbesucher Platz genommen haben und einen ausreichenden Mindestabstand zu anderen Personen einhalten. Dann ist auch das Singen ohne Maske weiter möglich.

Bei den Gottesdiensten sieht die 14. BayIfSMV auch weiter eine Wahlmöglichkeit für die Gottesdienstgemeinden vor. Wenn zum Gottesdienst ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen zugelassen werden (3G), dann sind keine Mindestabstände nötig, allerdings ist dann durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. In allen anderen Fällen ist die in den Kirchen zugelassene Zahl der Personen begrenzt auf die im jeweiligen Hygieneschutzkonzept der Kirche vorgesehene Höchstzahl. Diese errechnet sich aus der Anzahl der Personen, bei denen am Platz der Abstand zu anderen Mitfeiernden eingehalten werden kann. In der Praxis werden die meisten Gottesdienste im Bistum Eichstätt nach letzterer Regel gefeiert.