Corona-Regeln in Ingolstadt: Alkoholverbot ausgeweitet

Die Stadt Ingolstadt hat das bereits bestehende Alkoholverbot ausgeweitet. Zusätzlich zur Altstadt sind jetzt auch noch die Bereiche rund um den Baggersee und Auwaldsee mit eingeschlossen. Der Konsum von Alkohol ist ab heute unter freiem Himmel an Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Konkret ist Alkohl jetzt in folgenden Bereichen verboten:

  • Altstadt
  • Hauptbahnhof (Bahnhofstraße begrenzt durch die Dampflok, den Bereich gegenüber den Fahrradständern und der Fassade des IntercityHotel Ingolstadt, die Bushaltestelle „Am Hauptbahnhof“ sowie frontal zum Hauptbahnhofgebäude)
  • Nordbahnhof (begrenzt durch den Kiesparkplatz nördlich der Fahrradständer sowie die Straße „Am Nordbahnhof“ im Bereich der Bushaltestellen)
  • Volksfestplatz
  • Hallenbad Parkplatz
  • Hindenburgpark
  • Luitpoldpark
  • Glacis
  • Klenzepark und Donaustrand/Donaubühne
  • Uferpromenade von der Glacisbrücke bis zur Kreuzung Schloßlände/Roßmühlstraße
  • Uferbereich an der südlichen Donauseite von der Kreuzung Baggerweg/Luitpoldstraße zur Glacisbrücke, von der Glacisbrücke bis zur Eisenbahnbrücke; hiervon umfasst ist insbesondere auch der Donaustrand/die Donaubühne
  • Baggersee Gelände; dieses umfasst den Bereich rund um den Baggersee, einschließlich der beiden Donauufer und des Umfelds der Staustufe. (vgl. insoweit die beigefügte Anlage mit entsprechender farblicher Kennzeichnung)
  • Auwaldsee Gelände; dieses ist im Norden begrenzt durch die Straße Am Auwaldsee, im Osten und Süden begrenzt durch das Gewässer Franziskanerwasser, im Westen durch die Straße Am Auwaldsee (Fortführung der Mailinger Spitz) und schließt damit auch den Rundweg um den Auwaldsee vollumfänglich mit ein; ausgenommen ist das Gelände des dort befindlichen Campingplatzes (Beachte: Dort gelten unverändert die Regelungen der 12. BayIfSMV – insbesondere: Kontaktbeschränkungen)

Die Allgemeinverfügung tritt am 19. April 2021, 00.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 09. Mai 2021, 24.00 Uhr außer Kraft.