Bundeswehr bietet Verlängerung der Verjährungfrist für PFAS-Schäden an

Die Bundeswehr kommt Anwohnern in Neuburg und Manching entgegen, die von PFAS-Verseuchung betroffen sind. Sie bietet möglicherweise Betroffenen an, die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche zu verlängern. Die Bundeswehr verlängert das ursprüngliche Angebot um weitere vier Jahre, bis Ende 2028. Dazu müssen die Betroffenen ihren individuellen Schaden geltend machen und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftlich beantragen.

Das formlose Antragsschreiben ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Referat GS II 1
Fontainengraben 200
53123 Bon

Für Betroffene, denen bereits ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. Dezember 2024 erklärt wurde, verlängert sich dieser nicht automatisch. Betroffene, die von dem weiteren Verzicht Gebrauch machen möchten, müssen an zuvor genannte Anschrift einen formlosen Antrag auf Verlängerung stellen.