Bürgerbegehren unzulässig

In Buxheim wird es vorerst kein Bürgerbegehren gegen den geplanten Neubau des Rathauses geben. Auf der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde das Begehren für unzulässig erklärt. Damit folgt die Gemeinde der Rechtsaufsicht des Landratsamtes, diese hatte die Fragestellung bemängelt. Um die Bürger dennoch abstimmen zu lassen, plant der Gemeinderat nun ein Ratsbegehren. Das kann allerdings bis in den Sommer dauern. Wie berichtet, hatte sich in Buxheim Widerstand gegen einen Rathaus-Neubau in der Wolkertshofener Straße wegen der hohen Kosten formiert.