BGH Urteil: Schadenersatz für Thermofenster

Mit Spannung haben Dieselfahrer das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erwatet. Bisher mussten Dieselhalter sittenwidrig getäuscht worden sein, um im Skandal um Thermofenster Schadenersatz zu bekommen. Nach einem EuGH-Urteil hat der Bundesgerichtshof das nun geändert. Wenn die Thermofenster-Technik nur in einem kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt müssen Autohersteller grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Dieses Grundsatzurteil verkündete eben der BGH. Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Nun ist der Weg frei für Hunderttausende Betroffene des VW-Abgasskandals, die Schadenersatz wollen.