Der Prozess um eine Schrobenhausener Heilpraktikerin und einen Ingolstädter Unternehmer könnte bald zu Ende gehen. Der zuständige Richter am Landgericht Ingolstadt hat beiden Angeklagten nun reduzierte Haftstrafen in Aussicht gestellt. Der Vorschlag sieht für die Heilpraktikerin ein Strafmaß zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten vor. Eine Bewährung wäre möglich, da hier 14 Monate Untersuchungshaft angerechnet würden. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Geständnis und eine Entschädigungszahlung in Höhe von 48.000 Euro. Der mitangeklagte Unternehmer könnte mit fünf Jahren und zwei Monaten beziehungsweise fünf Jahren und zehn Monaten davonkommen. Beide Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft können nun bis Anfang Dezember über den Verständigungsvorschlag des Landgerichts entscheiden.
Landgericht Ingolstadt
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