Der Doppelgängerinnen-Mordprozess am Ingolstädter Landgericht kann weiter gehen. Wie berichtet hatte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer gestellt. Dieser wurde nun als nicht begründet abgelehnt, Hintergrund war, dass die Verteidiger die Plädoyers der Staatsanwaltschaft nicht aufzeichnen durften. Jetzt geht’s morgen im Prozess weiter, dann folgt der zweite Teil der Plädoyers vom Staatsanwalt.
Foto: Oliver Scholtyssek