© Landgericht Ingolstadt

Auch Staatsanwaltschaft legt Revision im Doppelgängerinnen-Mordprozess ein

Nach der Verteidigung hat nun auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil im Doppelgängerinnen-Mordprozess eingelegt. Medienberichten zufolge allerdings nur gegen das Urteil gegen den Mitangeklagten. Das Landgericht Ingolstadt hatte den Mann, der das damals 23-jährige Opfer mit über 50 Messerstichen getötet haben soll, zu lebenslänglicher Haft verurteilt, ohne die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das Gericht hat jetzt bis spätestens Mitte April für die schriftliche Urteilsbegründung Zeit, dann müssen Staatsanwaltschaft und Verteidiger innerhalb von vier Wochen ihre Revision begründen.