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Angebliche Vergewaltigung kommt nochmal vor Gericht

Der Fall einer angeblichen Vergewaltigung einer Praktikatin durch einen Ingolstädter Unternehmer geht in eine weitere juristische Runde. Der 54-Jährige hatte den Vorfall bestätigt, war aber von der Zustimmung der Frau ausgegangen. Das mittlerweile zweite Urteil des Landgerichts Ingolstadt mit drei Jahren Gefängnis hob der Bundesgerichtshof erneut auf. Das war bereits beim ersten Urteil vor vier Jahren der Fall, als Begründung wurden beide Male Fehler in der Beweisführung angegeben. Der Vorfall landet nun nochmal vor dem Richter, allerdings nicht mehr beim Landgericht Ingolstadt. Stattdessen kümmert sich das Landgericht München darum.