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Amtsgericht sucht Schöffen ab kommenden Jahr

Sie sollen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Das Amtsgericht sucht für kommendes Jahr wieder Schöffen, die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Neuburger zwischen 25 und 69 Jahren können sich ab sofort beim Ordnungsamt der Stadt Neuburg melden. Alle Voraussetzungen zum Amt sowie Infos zur Bewerbung finden Sie hier:

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße:

  • Unparteilichkeit
  • Selbstständigkeit
  • Reife des Urteils
  • geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.
  • außerdem sollte man sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren , wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt, z.B. wenn ein Verteidiger eine sog. Konfliktverteidigung praktiziert
  • ausgeprägter Gerechtigkeitssinn
  • Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Wer sich zur Ausübung eines Schöffenamtes in der Lage sieht, wird gebeten, sich bis spätestens 17. März 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Neuburg an der Donau, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau (Harmoniegebäude, Ordnungsamt, Tel.:08431/55-325 oder 55-330 oder unter schoeffenwahl@neuburg-donau.de mit dem jeweiligen Bewerbungsbogen zu bewerben. Das Bewerbungsformular kann zugesandt werden oder steht auch ganz praktisch unter www.neuburg-donau.de zur Verfügung.