Abkochgebot fürs Trinkwasser

Das Wolnzacher Trinkwasser muss ab sofort abgekocht werden. Bei Untersuchungen wurde eine geringe Verunreinigung mit Bakterien entdeckt. Deshalb verhängt das Landratsamt vorsorglich ein Abkochgebot. Davon betroffen ist das Versorgungsgebiet des Wasserwerks Wolnzach, Thongräben und Teile von Jebertshausen. Bitte informiert auch eure Nachbarn und eventuell Mitmenschen, die nicht Deutsch sprechen über das Abkochgebot fürs Trinkwasser in Wolnzach.

Hinweis zum Abkochgebot: Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.

Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.